Das Bundesverfassungsgericht formulieren strenge Auflagen gegen CETA

Hagen

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Ja
Das BVG hat dem Eilantrag, der Vorläufigen Zustimmung für CETA nicht
zu zustimmen zwar abgelehnt, jedoch strenge Auflagen formuliert.
Damit gibt es auf jeden Fall eine Hauptverhandlung gegen CETA
(im Grunde das gleiche wie TTIP, nur mit Kanada).

Hier der Text von Foodwatch:

ZITAT:

Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles.
Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!!


Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen... und unseren Eilantrag gegen die vorläufige
Anwendung des EU-Kanada-Freihandelsabkom
mens #CETA abgelehnt. Das ist jedoch KEIN Grund,
den Kopf in den Sand zu stecken. Die Richter formulieren nämlich strenge Auflagen: Unter anderem
muss die Bundesregie
rung sicherstellen, dass Deutschland den für vorläufig anwendbar erklärten
Vertrag aufkündigt, sollte das Bundesverfassungsgericht in einem Hauptsacheverfahren Ceta oder
Teile davon für verfassungswidrig erklären. Der von uns immer wieder kritisierte Gemischte Ausschuss
muss darüber hinaus an eine kürzere demokratische Leine gelegt werden.

Außerdem ist es ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem
Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission
die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel,
deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum
Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie
diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert
wie gesagt strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens
für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat.

Unser Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses
verfehlte Abkommen geht weiter!!

ZITAT ENDE

VG
Hagen

 
Weitere Stimmen hierzu:

Mehr Demokratie schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact,
foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten
Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei
Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen und sehen in dem Urteil einen Teilerfolg.


Mit seinem heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des
deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur
vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada
(Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen
Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Was zunächst enttäuschend klingt, ist in
der Sache ein wichtiger Erfolg für uns. Denn die Bundesregierung muss einige Maßgaben befolgen, damit
die Rechte der Beschwerdeführer*innen sowie die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gewahrt bleiben.
Zudem muss die Regierung völkerrechtsverbindlich klarstellen, dass CETA einseitig durch einen
Mitgliedstaat gekündigt werden kann. Und: Allein, dass unsere Verfassungsbeschwerde im
Hauptsacheverfahren intensiv behandelt wird, ist ein Riesen-Erfolg und zeigt, dass unsere
Argumente nicht einfach von der Hand zu weisen sind. Das bestätigt auch die sehr ausführliche
Verhandlung, in der die Richter*innen besonders kritisch zu den Punkten „Kündbarkeit der vorläufigen
Anwendung“ und „CETA-Ausschüsse“ nachgehakt haben.

Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie:
"Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört,
sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung
muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder
aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es
dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben
mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je,
dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt."

Jörg Haas von Campact:
"Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine
große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser
Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit
CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern,
CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger
in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen."

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem
Hauptsacheverfahren prüfen will - schließlich haben weder die Bundesregierung noch die
Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins
Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren
zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen,
damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird.
Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge
Auflagen - das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie
allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber
vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!"

 
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