- Registriert
- 23 Mai 2011
- Beiträge
- 4.450
- Punkte Reaktionen
- 25
- Ort
- Mittenwald
- Imker seit
- 2011
- Heimstand
- Bei mir im Garten
- Wanderimker
- Ja, teilweise.
- Rähmchenmaß/Wabengröße
- Zander
- Schwarmverhinderung wie
- Ableger; (Weiteres noch offen)
- Eigene Kö Zucht ja/nein
- Ja
Liebe Mitstreiter und Imker,
der Warnungen sind sehr viele gesprochen, postuliert und geschrieben.
Es gibt schon einige "Freihandelsabkommen" auf der Erde, die auch mit dem gleichen
Investorenschutz ausgestattet sind wie TTIP, TISA und CETA.
Was bedeutet der Investorenschutz in der Praxis:
Fall 1, Abkommen Deutschland - Schweden
Atomausstieg, angeregt wegen Fukushima.
Der Druck stieg aus der Bevölkerung dramatisch.
so sahen sich die Politiker genötigt den Ausstieg zu beschließen.
Folge:
Vattenfall verklagt Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht
auf
4 700 000 000 € ( 4,7 Milliarden Euro!)
Die Klage läuft zur Zeit.
Fall 2, Abkommen mit Uruguay
Philip Morris gegen Uruguay ist ein Rechtsstreit des Tabakkonzerns Philip
Morris International gegen die Republik Uruguay vor dem Internationalen
Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Philip Morris
fordert von Uruguay 25.000.000 US-Dollar als Ausgleich für Schaden,
der durch die Verschärfung der uruguayischen Nichtraucherschutzgesetze
entstanden sei.
Im Jahr 2006 hatte Uruguay unter der Präsidentschaft von Tabaré Vázquez,
einem praktizierenden Onkologen, angesichts von 13 Tabaktoten pro Tag[1] die Nichtraucherschutzgesetze verschärft. Unter anderem durfte jede Marke nur
noch in einer Variante vertrieben werden – ein Nebeneinander von Varianten wie
„Filter“, „Gold“ oder „Light“ waren damit nicht mehr zulässig. Zudem mussten
mindestens 80 % der Packungsfläche mit Warnhinweisen versehen sein.[2] Gegen
diese Bestimmungen klagte Philip Morris auf Basis des bilateralen Investitionsschutzabkommens
zwischen der Schweiz und Uruguay vor einem ICSID-Schiedsgericht mit der Argumentation,
Uruguay habe gegen den Schutz von Investitionen sowie von geistigem Eigentum verstoßen.[3]
Die Klage wurde am 19. Februar 2010 eingereicht.[4] Die Klagesumme belief sich auf
25 Millionen US-Dollar, zuvor war von 2 Milliarden Dollar die Rede gewesen –
etwa einem Sechstel des Staatshaushalts von Uruguay.[2]
Am 3. Juli 2013 erklärte das ICSID-Gericht sich für zuständig.[5]
Inzwischen hat die uruguayische Regierung das Gesetz in einem
Punkt abgeschwächt: Statt wie früher 80 % müssen nur noch 65 % der Fläche mit
Warnhinweisen und abschreckenden Bildern bedeckt sein.[2]
-------------------
der Text ist in Wikipedia nachzulesen.
Das ICSID - Gericht ist im übrigen das selbe, welches auch für das TTIP, TISA oder CETA
zuständig wäre.
Klagen wegen Neonicotinoidverbote sehen dann in Zukunft so oder so ähnlich aus.
Solche Sinnvollen und für Gesundheit und Leben wichtige Verbote sind dann politisch nicht mehr beschließbar.
VG
Hagen
der Warnungen sind sehr viele gesprochen, postuliert und geschrieben.
Es gibt schon einige "Freihandelsabkommen" auf der Erde, die auch mit dem gleichen
Investorenschutz ausgestattet sind wie TTIP, TISA und CETA.
Was bedeutet der Investorenschutz in der Praxis:
Fall 1, Abkommen Deutschland - Schweden
Atomausstieg, angeregt wegen Fukushima.
Der Druck stieg aus der Bevölkerung dramatisch.
so sahen sich die Politiker genötigt den Ausstieg zu beschließen.
Folge:
Vattenfall verklagt Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht
auf
4 700 000 000 € ( 4,7 Milliarden Euro!)
Die Klage läuft zur Zeit.
Fall 2, Abkommen mit Uruguay
Philip Morris gegen Uruguay ist ein Rechtsstreit des Tabakkonzerns Philip
Morris International gegen die Republik Uruguay vor dem Internationalen
Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Philip Morris
fordert von Uruguay 25.000.000 US-Dollar als Ausgleich für Schaden,
der durch die Verschärfung der uruguayischen Nichtraucherschutzgesetze
entstanden sei.
Im Jahr 2006 hatte Uruguay unter der Präsidentschaft von Tabaré Vázquez,
einem praktizierenden Onkologen, angesichts von 13 Tabaktoten pro Tag[1] die Nichtraucherschutzgesetze verschärft. Unter anderem durfte jede Marke nur
noch in einer Variante vertrieben werden – ein Nebeneinander von Varianten wie
„Filter“, „Gold“ oder „Light“ waren damit nicht mehr zulässig. Zudem mussten
mindestens 80 % der Packungsfläche mit Warnhinweisen versehen sein.[2] Gegen
diese Bestimmungen klagte Philip Morris auf Basis des bilateralen Investitionsschutzabkommens
zwischen der Schweiz und Uruguay vor einem ICSID-Schiedsgericht mit der Argumentation,
Uruguay habe gegen den Schutz von Investitionen sowie von geistigem Eigentum verstoßen.[3]
Die Klage wurde am 19. Februar 2010 eingereicht.[4] Die Klagesumme belief sich auf
25 Millionen US-Dollar, zuvor war von 2 Milliarden Dollar die Rede gewesen –
etwa einem Sechstel des Staatshaushalts von Uruguay.[2]
Am 3. Juli 2013 erklärte das ICSID-Gericht sich für zuständig.[5]
Inzwischen hat die uruguayische Regierung das Gesetz in einem
Punkt abgeschwächt: Statt wie früher 80 % müssen nur noch 65 % der Fläche mit
Warnhinweisen und abschreckenden Bildern bedeckt sein.[2]
-------------------
der Text ist in Wikipedia nachzulesen.
Das ICSID - Gericht ist im übrigen das selbe, welches auch für das TTIP, TISA oder CETA
zuständig wäre.
Klagen wegen Neonicotinoidverbote sehen dann in Zukunft so oder so ähnlich aus.
Solche Sinnvollen und für Gesundheit und Leben wichtige Verbote sind dann politisch nicht mehr beschließbar.
VG
Hagen