Weitere Unterstützung gegen TTIP von rechtlicher Seite

Hagen

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Ja
Liebe Mitstreiter,

nach folgendem Spiegelbericht
bekommen wir tatkräftige Unterstützung von höherer Ebene.
Wie schon oft von mir angedeutet, dass TTIP, CETA und TISA
gegen freiheitlich-demokratische Grundsätze verstoßen,
wird dies nun von ehem. Verfassungsrichtern bestätigt.
Damit ist auch ziemlich sicher, dass gegen den
Investorenschutz in diesen Abkommen auch
Art. 20 (1) bis (4) GG greift, was unter dem Terminus
"Widerstandsrecht" bekannt ist.

Ich freue mich sehr nun diesen Artikel hier einzustellen,
das ist ein wesentlicher Meilenstein - vor allem die Veröffentlichung
dieser Informationen.

TEXT ANFANG

TTIP: Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen
möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in
den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des
Völkerrechts.
München - Die in den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP)
enthaltenen Sonderrechte für Investoren sind hoch umstritten. Die Kritik an den Schutzklauseln bringt
Bundesregierung und EU-Kommission immer stärker in Bedrängnis. Jetzt meldet auch der frühere
Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Siegfried Broß, in einem Zeitungsbericht Bedenken an.
Die Sonderrechte für Investoren, die in den Verträgen mit Kanada und den USA eine wichtige Rolle spielen,
verstoßen nach seiner Auffassung gegen nationales und internationales Recht. "Deutschland und die
EU dürfen diese Abkommen mit den jetzt bekannt gewordenen Klauseln über Investorschutz und private
Schiedsgerichte nicht abschließen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". "Diese Klauseln verstoßen
gegen deutsches Verfassungsrecht, Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts",
zitiert die Zeitung Broß, der bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht war.
Dem Bericht zufolge kritisiert der Jurist, dass der Staat mit derartigen Klauseln einen Teil seiner Souveränität
ohne Not an private Schiedsgerichte abtrete. Wenn ausländische Firmen gegen eine Regierung dort
klagen dürften, bedeute dies, "dass der jeweils betroffene Vertragsstaat insoweit seine Souveränität und
Gestaltungsmacht im Völkerrechtsverkehr aufgibt", heißt es in dem Bericht. Dafür gebe es keine
Legitimation nach deutschem Verfassungsrecht. Der Verfassungsrechtler hat der "Süddeutschen"
zufolge im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine Studie erstellt, die Anfang
dieser Woche veröffentlicht werden soll.

Broß bestätigt die Bedenken vieler TTIP- und CETA-Gegner, die schon länger vor den Risiken der
Investitionsschutzregeln warnen. Deren eigentliches Ziel soll es sein, ausländische Investoren vor
Verstaatlichungen und anderer unfairer Behandlung zu schützen. Seit einigen Jahren werden die
Sonderrechte jedoch von einigen Konzernen missbraucht, um strengere Gesetze zum Schutz von
Mensch und Umwelt zu verhindern und hohen Schadensersatz zu verlangen.

CDU-Sozialflügel knüpft Zustimmung zu TTIP an Bedingungen

Einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge wächst auch in der CDU der Widerstand gegen das
Freihandelsabkommen: Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA),
Christian Bäumler, halte eine Zustimmung zu dem geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA
nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich, berichtet die Zeitung. "Bei den Arbeitnehmerrechten darf
es keine Abstriche geben. Die Öffentliche Daseinsvorsorge muss erhalten und die Lebensmittelsicherheit
gewährleistet werden", sagte Bäumler dem Blatt.

Auch der CDU-Politiker sieht vor allem das Investitionsschutzkapitel, das Mechanismen und Regeln für die
Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das sogenannte Investor-state dispute settlement
(ISDS), beinhaltet, kritisch.

nck

TEXT ENDE

VG
Hagen
 
Wie schon oft von mir angedeutet, dass TTIP, CETA und TISA
gegen freiheitlich-demokratische Grundsätze verstoßen,
wird dies nun von ehem. Verfassungsrichtern bestätigt.

Hallo miteinander,
leider liegt hier das Augenmerk auf "ehemalige" - die haben also nix mehr zu entscheiden ...
Entschuldigt, aber das ist für mich leider nur Theaterdonner. Wenn daraus für uns Positives entstehen sollte, wäre das schön - ich glaube allerdings nicht daran. Da müssen andere Kaliber (wie die Petition z. B.) aufgefahren werden.

Tut mir leid, bin da äußerst pessimistisch ...

Viele Grüße
Wolfgang
 
Tut mir leid, bin da äußerst pessimistisch ...

Hallo Wolfgang,

das darfst Du ja auch sein.
Denn der Kampf ist da noch lange nicht gewonnen.
Dennoch baut eine solche Meldung in den Medien einen
entsprechenden Druck auf.
Und das Gutachten das noch veröffentlicht wird,
kommt dementsprechend von renommierter Stelle.

VG
Hagen
 
Hallo,

eine Abhandlung eines Gutachtens gegen TTIP, TISA, CETA
stelle ich zu Information hier ein:

TEXT ANFANG


Gutachten: Private Schiedsgerichte in TTIP sind grundgesetzwidrig

Peter Mühlbauer 20.01.2015

Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß schlägt staatliche
Schiedsstellen als Lösung vor

Der Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Siegfried Broß war Vorsitzender
des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission
und auf Vorschlag der CSU Richter am Bundesverfassungsgericht. Nun hat er im
Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ein Gutachten zur Privatisierung
staatlicher Infrastrukturbereiche angefertigt. In einem gestern vorab veröffentlichten Teil
dieses Gutachtens kommt er zum Ergebnis, dass die in den geplanten Freihandelsabkommen
CETA und TTIP vorgesehenen privaten Schiedsgerichte grundgesetzwidrig sind.

Das ergibt sich Broß zufolge unter anderem daraus, dass die Einräumung eines Konzernklagerechts
vor solchen Schiedsgerichten "in der Sache bedeutet [….], dass der jeweils betroffene Vertragsstaat
insoweit seine Souveränität und Gestaltungsmacht im Völkerrechtsverkehr aufgibt" -
und weil es sich bei solchen Abkommen nicht um die "Eingliederung in eine supranationale
Verbindung" (wie die EU oder die UN) handelt, gibt es dafür keine Legitimation im Grundgesetz.
Hinzu kommt eine "nicht hinnehmbare Organisation der Schiedsgerichte" und ein
"rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechendes Verfahren" unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dass Gerichtsverfahren öffentlich sein müssen, hält der ehemalige Verfassungsrichter nicht für eine
"bloße Förmelei", sondern für eine "Ausprägung des Demokratieprinzips". Das von Befürwortern privater
Schiedsgerichte ins Feld geführte Argument, die Verfahren könnten wegen des Schutzes von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht öffentlich geführt werden, ist für den Honorarprofessor an der
Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg "nicht stichhaltig", weil in den letzten Jahrzehnten auf nationaler
Ebene genügend Instrumente entwickelt wurden, diesen Schutz in regulären Prozessen sicherzustellen.

Außerdem unterlaufen private Schiedsgerichte dem Gutachten nach nicht nur die parlamentarische
Mitwirkung, sondern auch "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts",
weshalb sie der Gesetzgeber wegen des immerwährenden Verbots in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes
nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit einführen könnte, da sonst "die Beachtung des
gesetzgeberischen Willens der Gesetzgebungsorgane [….] als grundlegende Ausprägung des
Demokratieprinzips […] nicht mehr sichergestellt" wäre.

Der Süddeutschen Zeitung sagte Broß,
er halte die Wahrscheinlichkeit,
dass das Bundesverfassungsgericht im Falle einer Klage gegen TTIP gegen solche Klauseln entscheiden würde,
für "sehr hoch"
.

Dass die Bundesrepublik Deutschland als Erfinderin der so genannten "Investitionsschutzklauseln"
gilt und seit 1959 mehrere internationale Verträge mit solchen Klauseln abschloss, ist der
Meinung des Rechtswissenschaftlers nach "keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten".
Stattdessen hält er es für gut möglich, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche alte Verträge
neu nachverhandelt werden müssen - auch solche der EU.
Als Lösung schlägt Broß staatliche Schiedsgerichte vor, deren Richter sich nicht (wie die privaten) zu
mehr als der Hälfte aus "einem kleinen Zirkel von 15 Anwälten weltweit" rekrutieren, sondern aus
"Vertretern der Vertragsstaaten", deren Ernennung die nationalen Parlamente zustimmen müssen.
Solche staatlichen Schiedsgerichte hätten dann auch die demokratisch legitimierte Kompetenz,
Lücken in den Vertragswerken zu schließen.

TEXT ENDE

VG
Hagen
 
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