- Registriert
- 18 Jan. 2007
- Beiträge
- 41.489
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- 1.428
- Alter
- 73
- Ort
- 3710 Fahndorf 86
- Imker seit
- 1976
- Heimstand
- JA
- Wanderimker
- Ja
- Rähmchenmaß/Wabengröße
- ÖBW
- Schwarmverhinderung wie
- ZWA -Zwischenableger
- Eigene Kö Zucht ja/nein
- Ja
Immer wieder werden wir Imker zu besorgten Menschen gerufen, die Hornissen entweder im Garten, Schuppen oder sogar im Mauerwerk haben. Wenn man diese Tiere in Ruhe ihrem Waidwerk nachgehen läßt, sind sie an sich sehr friedfertig. Dennoch haben Menschen, vor allem welche die Kinder haben, ganz einfach Angst und sind für vernünftige Argumente einfach nicht -mehr- zugänglich.
Kürzlich wurde ich abermals zu einer jungen Familie mit mehreren Kindern gerufen, angeblich lauern dort Hornissen direkt bei der Eingangstüre auf ihre Kinder. :shock:
Weisl und ich waren natürlich sofort auf Achse um dort nach den rechten zu sehen. Tatsächlich sah man schon von weitem zahlreiche Hornissen direkt bei der Eingangstüre herum fliegen. Pfoah, schaut nicht sehr gut aus, dachte ich ersten Moment.
Was nun ist dort passiert und warum genau bei der Eingangstüre? Im Zuge von Renovierungsarbeiten hat der Hausherr eine Öffnung in der Decke, die mit Hohlziegeln gemauert wurde, geöffnet und somit unwissentlich eine für Hornissen optimale Wohnmöglichkeit geschaffen.
Nun war guter Rat teuer und ein umsiedeln kommt infolge der zu geringen Öffnung im Mauerwerk keinesfalls infage. Die dicken Brummer mussten aber unbedingt weg, denn das kleinste Kind der mehrköpfigen Familie war 2 1/2 Jahre alt und natürlich sehr neugierig, da sie ja im Moment die Welt entdeckt. Also kommt eigentlich nur abtöten infrage.
Hornissen sind bekanntlich sehr streng geschützt und ein abtöten kann lediglich der Veterinär der zuständigen BH erlauben. Also unverzüglich zur BH Hollabrunn, da die Beamten aber z Z ihren wohlverdienten Urlaub konsumieren, war die nächsthöhere Instanz, nämlich das Amt der NÖ Lds Reg, Abt Naturschutz zuständig.
An diese Abteilung wurde nun das Problem herangetragen. Nun staunte ich nicht schlecht, denn dort wurde kurzfristig und ohne die geringsten Probleme zu bereiten, das OK für das abtöten gegeben. Meinen Respekt und Dank dem Team der Abteilung RU 5 NAT.
Dieses in schriftlicher Form vorliegende OK wurde nun in Kopie der betroffenen Familie übergeben. Dies zu deren und meiner Sicherheit, denn man weiß ja nie wie Nachbarn reagieren und allenfalls eine Anzeige erstatten.
Das abtöten war nur reine Formsache und bereitet keinerlei Probleme. Bei der heutigen Nachkontrolle flog keine einzige Hornisse mehr. Die strahlenden Gesichter der wieder glücklichen Bewohner sollte man gesehen haben.
Kurze Zusammenfassung
a. besichtigen, dokumentieren und fotografieren des Nestes
b. in der Bezirkshauptmanschaft den zuständigen Veterinär informieren und den Schaden per Fotos dokumentieren
c. sein schriftliches OK für das entfernen oder abtöten einholen
Wer sich nicht daran hält und allenfalls eine Anzeige bekommt, kann mit Strafen bis zu EUR 5.000,-- rechnen. Also in Sachen Naturschutz unbedingt auf der Hut sein und zur eigenen Sicherheit den zuständigen Veterinär .
Josef
Kürzlich wurde ich abermals zu einer jungen Familie mit mehreren Kindern gerufen, angeblich lauern dort Hornissen direkt bei der Eingangstüre auf ihre Kinder. :shock:
Weisl und ich waren natürlich sofort auf Achse um dort nach den rechten zu sehen. Tatsächlich sah man schon von weitem zahlreiche Hornissen direkt bei der Eingangstüre herum fliegen. Pfoah, schaut nicht sehr gut aus, dachte ich ersten Moment.
Was nun ist dort passiert und warum genau bei der Eingangstüre? Im Zuge von Renovierungsarbeiten hat der Hausherr eine Öffnung in der Decke, die mit Hohlziegeln gemauert wurde, geöffnet und somit unwissentlich eine für Hornissen optimale Wohnmöglichkeit geschaffen.
Nun war guter Rat teuer und ein umsiedeln kommt infolge der zu geringen Öffnung im Mauerwerk keinesfalls infage. Die dicken Brummer mussten aber unbedingt weg, denn das kleinste Kind der mehrköpfigen Familie war 2 1/2 Jahre alt und natürlich sehr neugierig, da sie ja im Moment die Welt entdeckt. Also kommt eigentlich nur abtöten infrage.
Hornissen sind bekanntlich sehr streng geschützt und ein abtöten kann lediglich der Veterinär der zuständigen BH erlauben. Also unverzüglich zur BH Hollabrunn, da die Beamten aber z Z ihren wohlverdienten Urlaub konsumieren, war die nächsthöhere Instanz, nämlich das Amt der NÖ Lds Reg, Abt Naturschutz zuständig.
An diese Abteilung wurde nun das Problem herangetragen. Nun staunte ich nicht schlecht, denn dort wurde kurzfristig und ohne die geringsten Probleme zu bereiten, das OK für das abtöten gegeben. Meinen Respekt und Dank dem Team der Abteilung RU 5 NAT.
Dieses in schriftlicher Form vorliegende OK wurde nun in Kopie der betroffenen Familie übergeben. Dies zu deren und meiner Sicherheit, denn man weiß ja nie wie Nachbarn reagieren und allenfalls eine Anzeige erstatten.
Das abtöten war nur reine Formsache und bereitet keinerlei Probleme. Bei der heutigen Nachkontrolle flog keine einzige Hornisse mehr. Die strahlenden Gesichter der wieder glücklichen Bewohner sollte man gesehen haben.
Kurze Zusammenfassung
a. besichtigen, dokumentieren und fotografieren des Nestes
b. in der Bezirkshauptmanschaft den zuständigen Veterinär informieren und den Schaden per Fotos dokumentieren
c. sein schriftliches OK für das entfernen oder abtöten einholen
Wer sich nicht daran hält und allenfalls eine Anzeige bekommt, kann mit Strafen bis zu EUR 5.000,-- rechnen. Also in Sachen Naturschutz unbedingt auf der Hut sein und zur eigenen Sicherheit den zuständigen Veterinär .
Josef