Als alleinige Behandlung kann's knapp werden,
jedoch eine TBE + Oxalsäurestreifen wär ein sorgenfreies Imkern im Spätsommer
Da muß man sich aber die Frage stellen, ob nicht 2-3mal sublimieren eine größere Sorgenfreiheit erreicht. Zumindest der Wirkungsgrad ist höher.
Zu deinen Überlegungen wg. Lebensmittel etc.:
Man kann es drehen und wenden wie man will, aber es gibt kein zugelassenes Oxalsäuredihydrat, sei es als Lebensmittelzusatzstoff oder Arzneimittel. Es gibt nur die technische Qualität zu kaufen und die ist IMMER unzulässig, wenn man es mit der Absicht an die Bienen bringt, dort eine medizinische Wirkung zu erreichen. Und da Varroa seltsamerweise als Krankheit eingestuft wurde, wäre die Absicht die Milben zu reduzieren auch eine medizinische Anwendung.
So verstehe ich das zumindest.
Eine ähnliche Frage ergibt sich ja auch z.B. beim Vernebler. Hier wird ja vom Hersteller (Ruck) empfohlen 3,5%iges Oxuvar zu verwenden. Das wäre ein zugelassenes Arzneimittel und das Vernebeln könnte man als andere Form des sprühens interpretieren.
Somit wäre das Vernebeln zugelassen.
ABER:
1. wird laut Beipackzettel eine 3,0%ige lösung empfohlen. 3,5% wären also schon zu viel und damit außerhalb der Zulassung.
2. steht im Beipackzettel daß nur eine einmalige Anwendung bei Brutfreiheit zugelassen ist. Und da der Beipackzettel Teil der Zulassung ist, gilt das auch für die Zulassung an sich. Somit ist jede Form der Mehrfachanwendung / Blockbehandlung auch schon wieder außerhalb der Zulassung. Ich glaube das nennt man dann "Off-Label-Use"?
Wendet man Punkt 2 nun für das in Österreich zugelassene Oxalsäurepülverchen an, das ja für die Sublimation zugelassen ist, muß man davon ausgehen daß auch hier eine Blockbehandlung nicht mehr durch die Zulassung abgedeckt ist. Da auch das Sublimieren in Österreich - soweit ich weiß - nur einmal erfolgen darf. Aber da bin ich mir nicht sicher, mußt selber mal in den Beipackzettel schauen.
Verzwickt und verzwackt....
Servus
Nils