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ja das wüde mich auch intressieren wie man sowas ernten kann
Sicher bezahlen die Therapiebienen mit ihrem Leben, aber auf eine natürliche Art und Weise, nämlich durch direktes Stechen des Patienten ( werden in einem Auqarienkescher zur Haut gebracht, kurz gereizt und stechen) .
auf der anderen Seite darf ich mein selbst erzeugtes (und auch eingekauftes) Gift als Nicht-Arzt nicht verabreichen.
Eines noch, Gift per Strom und Schaumgummi zu sammeln wird auch für Bienen nicht das Wahre sein, deren Überleben ist somit aber gesichert.
... da steh ich auf der Leitung...Anne und ihr Danny müssen offenbar noch nach etwas Luft schnappen Christian
Die Herstellung des Bienengiftpräparates darf auf Rezept eines Arztes nur ein Apotheker vornehmen. Im Übrigen fallen auch lebende Bienen in diesem Zusammenhang unter den Begriff "Arzneimittel" (wie z.B. Blutegel auch). Die Verabreichung von Giftpräparaten oder lebenden Bienen selbst wäre in Österreich nur durch einen Arzt erlaubt. Heilpraktiker gibt es in Österreich nicht.nur von einem Arzt gemacht werden
Das verstehe ich nicht ganz. Heilpraktiker sind in ihren Therapieformen eingeschränkt. Auf die musst Du verzichten, wenn Du das Medizinstudium nicht durchziehst. Es hindert Dich aber niemand daran, Medizin zu studieren und dann auch auf Methoden der Heilpraktiker zurückzugreifen. Dann kannst das gesamte Spektrum der Medizin anbieten und brauchst auch nicht vor jedem Handgriff einen Anwalt konsultieren.Ich bin ganz froh das es in Deutshland den Beruf des Heilpraktiker gibt, denn immer mehr Menschen sind mit der normalen wissenschaftlichen Medizin nicht mehr zufrieden. Was auch für mich der Schlüssel war um mein Medizinstudium abzubrechen und meinen Heilpraktiker anzugehen.
Da hast Du die Arzneimitteldefinition nicht vollständig gelesen. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland sind lebende Tiere, die zu arzneilichen Zwecken eingesetzt werden, als Arzneimittel eingestuft.Als kurze Erklärung dazu: ...Da Tiere keine Arzneimittel sind weil sie weder ein Stoff noch eine Stoffzusammensetzung sind
Servus Anne & Danny,
Das verstehe ich nicht ganz. Heilpraktiker sind in ihren Therapieformen eingeschränkt. Auf die musst Du verzichten, wenn Du das Medizinstudium nicht durchziehst. Es hindert Dich aber niemand daran, Medizin zu studieren und dann auch auf Methoden der Heilpraktiker zurückzugreifen. Dann kannst das gesamte Spektrum der Medizin anbieten und brauchst auch nicht vor jedem Handgriff einen Anwalt konsultieren.
Dann werd ich mir das nochmal genauer ansehen.....Da hast Du die Arzneimitteldefinition nicht vollständig gelesen. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland sind lebende Tiere, die zu arzneilichen Zwecken eingesetzt werden, als Arzneimittel eingestuft.
Dem stimme ich zu!Daraus ergeben sich weitere Probleme wie z.B. eine mögliche arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht (ist beim Blutegel der Fall). Auch Risiken von Allergien und Infektionskrankheiten sind zu beachten.
Ich würde Dir raten, nicht nur Deinen Anwalt, sondern einfach das BfArM um eine schriftliche Stellungnahme zu Klärung dieser Frage zu ersuchen.