Besitz von Oxalsäuredihydrat strafbar

Hallo,

vor kurzem hab ich gehört das im Grunde nur das verwendete Produkt zugelassen sein muss, Wenn man also die Zugelassene Oxalsäure träufellösung verdunsten würde und die so vorhandene Oxalsäure kristalle in den Verdampfer füllt, wäre das zwar kein Einsatz nach Packungsbeilage aber nicht strafbar.
 
Die Argumentation die hier steht fand ich interessant aber ist bestimmt auch wieder Ansichtssache. Könnte ich nicht Rahbarberblätter in den Smoker füllen dann behandle ich nicht sondern will ja nur die Bienen "beruhigen" und wär ein natürliches Produkt? (Mal von Anwendersicherheit abgesehen ;) )
 
Tom,
diese Argumentation würde der Staatsanwalt sicherlich in wenigen Worten vollständig zerpflücken :)

Die Krux ist, daß es kein Oxalsäuredihydrat medizinischer Qualität zu kaufen gibt, auch nicht in der Apotheke. Gäbe es dies, könnte man evtl. sublimieren und sich später, sollte es Probleme geben, nur auf einen Anwendungsfehler hin "schuldig" machen.
Oxalsäure sprühen ist ja erlaubt, aber laut Anleitung auch nur im brutfreien Zustand und nur einmal. Blockbehandlungen sind damit ja wohl auch nicht zugelassen.

Es ist kompliziert...

Servus,

Nils
 
Was ich nicht kapiere ein Lebensmittel zB Zucker kann ich zu auszählen rein schütten und es ist kein Problem wenn ich nun ein Lebensmittel finde welches viel Ox abgibt darf ich dieses dann auch ohne eine Zulassung in die Beute bringen?
 
Das Problem ist, das viel zu viele Leute mitreden. Jeder weiß immer alles ganz genau und doch trifft keiner eine Entscheidung. Es wird nur dokumentiert. In der Zeit, in der ich dokumentiere muss ich keine Entscheidung treffen. Die Entscheidung könnte ja Folgen haben. Also entscheide nicht ich, sonder gebe die Entscheidung an einen anderen weiter. Diese dokumentiert wieder ohne zu Entscheidung usw. usw. usw.

Bei uns wird ein Bahnhof gebaut mit einem riesen großen Parkplatz. Dieser sollte eigentlich mit einer PV Anlage überbaut werden.
Unsere Grüne Regierung in BW hat ja entschieden, dass private Bauherren auf ihr Dach eine PV Anlage bauen müssen.
Und für öffentliche Parkplätze soll dies in Zukunft auch gelten.

Aber das Dilemma: Ich kenne den Anbieter der PV Anlage sehr gut ( mein Neffe).
Er soll die PV Anlage über den Parkplätzen mit Stützen bauen, die Schneelast auf der Alb ist zu berücksichtigen.
Dies kostet natürlich viel mehr, als auf einem Acker oder einer Wiese. Das Ganze ist ja auch öffentlich zugängig.
Trotzdem würde es sich rechnen, aber die Gemeinden wollen noch viel Geld daran verdienen. Heißt, sie wollen eine hohe Rendite haben, denn schließlich stellen sie den Platz zur Verfügung. Nur dann rechnet sich das Ganze nicht mehr und der Anbieter ist abgesprungen. Und nicht nur dieser, auch drei andere.

Jetzt kommt hoher Besuch von der FDP zum Bahnhof.... Wahlwerbung halt und fordert eine PV Anlage auf dem Parkplatz.
Diese Forderung ist der Zeitung immerhin 2 Seiten wert. Obwohl dieses Thema mindestens 3 Monate lang durchdiskutiert wurde und als nicht finanzierbar gilt. Und auch kein Anbieter mehr zur Verfügung steht.
Dann kommt einer daher und stellt Forderungen.... er muss es ja nicht bezahlen und hat offensichtlich auch keine Ahnung, was sowas überhaupt kostet. Mit dem Wort Klimaschutz und CO2 kann man wohl alle für dumm verkaufen. Hauptsache man hat mit
Schlagworten eine Forderung gestellt, die gut klingt, die man selbst aber nicht erfüllen muß.

Das alles hat jetzt nichts mit Ox zu tun. Aber es ist genau dasselbe Problem. Geld und Entscheidung. Nur wenn jemand sehr viel Geld mit etwas verdienen kann, trifft man eine Entscheidung. Und das dauert und dauert und dauert und nach 10 Jahren fängt man wieder von vorne an.
LG Doris
 
Was ich nicht kapiere ein Lebensmittel zB Zucker kann ich zu auszählen rein schütten und es ist kein Problem wenn ich nun ein Lebensmittel finde welches viel Ox abgibt darf ich dieses dann auch ohne eine Zulassung in die Beute bringen?
Ja.
§2 Abs. 3, Satz 1:
Arzneimittel sind nicht
1. Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
Lebensmittel gelten nicht als Arzneimittel. Und damit unterliegen sie nicht der Zulassung.
 
Doris, Dein Beitrag trifft des Pudels Kern ... das Ganze trifft wohl im Allgemeinen für alle Parteien, egal welcher Coleur, zu. Wir hatten am Montag in der Imkerversammlung jemanden, der ähnlich argumentierte und als Quintessenz daraus schlußfolgerte, daß er mit den grünen Ökofas... nichts mehr zu tun haben wolle, die sind ihm zu elitär und unsozial (z. B. Forderungen Spritpreise etc., etc. ...)
Wenn ich was nicht selber bezahlen muß, sondern für meine Forderungen auf das Geld anderer Leute (Steuern) zurückgreifen kann, kann ich auch Luftschlösser aller Art herstellen.
Jetzt hör ich auf, ehe die Watschn von Josef kommt.

Trotzdem allen noch einen schönen Abend
Wolfgang
 
Heute war Verhandlung gibt wohl auch ein Video dazu. Selbst hab ich es noch nicht angeschaut, angeblich will das Gericht Sachverständige befragen, aus dem DIB. Nur dieser hat wohl Angst um die Imker, da muss ich aber sagen vertritt der DIB seine Mitglieder sollte er für eine "Zulassung" stimmen. Ich für meinen Teil werde mir bei einem negativen Ausgang (auf Grundlage der Sachverständigen) meine Konsequenzen ziehen und meine Mitgliedschaft kündigen.
 
Das bringt doch nichts Tom, lass zu gegebener Zeit besser deinem Ärger mit einem geharnischten Protestschreiben freien Lauf.

Josef
 
Alle Vorredner haben Recht!!!
Es geht hier ausschließlich um Geld.
Die Anzeige kommt vom Veterinär"amt" an die Person (ohne Namen des Anzeigenden)- und dadurch, daß eine Anzeige bei der Polizei läuft, verdient die Firma Constellis die eine Aktennummer anlegen muß. Nun geht das ganze zu Gericht und nun verdient das Gericht an den Prozesskosten geschätzt 1000,-,. Es wurde ein Angebot erstellt von ich glaube 2000,- zu begleichen was abgelehnt wurde. Nun kommen noch der Staatsanwalt dazu und die beiden Anwälte von Kai.
Es geht nun also bestimmt um 5000,- Euro - und das noch ohne die Sachverständigen!!!
Ausgetragen wird das auf dem Rücken der Bienen - ohne Sinn und Verstand.

Hinweis an die Veterinärschnüffler:
Ich werde in Kürze ein Mittel testen - gegen Milben wirkt es angeblich zuverlässig, jedoch ist die Wirkung auf Insekten nicht bekannt.
Bei Erfolg werde ich alles hier veröffentlichen.
 
Sei nur ja vorsichtig guter Mann, "liebe Freunde" warten nur auf ihre Chance um als Heckenschützen aufzutreten.

Ganz kurz, mein Bienengarten ist zu 1/3 Waldgebiet, 2/3 Streuobstwiese, hier weideten meine Wildschafe Soays), prompt wurde ich nach sechs Jahren angezeigt. Behördlich angewiesen mussten die Schafe weg, nun pflegen stattderer Maschinen diese Anlage. € 300,-- hab ich in die Kasse der BH überwiesen, seitdem sind alle glücklich und zufrieden, ich hoffe auch der mir bestens bekannte Anzeiger.

Josef
 
Lieber Josef
Ja das ist echt übel mit den Denunzianten... Die gönnen der Natur keine Erholung und wissen gar nicht was sie böses anrichten...
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt"

Ich bin erst im Aufbau des Gartens und pflanze einiges in meine unmittelbare Nachbarschaft. Habe mir schon verschiedene Saat geholt und die ersten 5 Ableger vom Bienenbaum kommen im Frühjahr in die Erde.
Ein Jahr war etwas ganz besonderes - die Bienen hatten gefallen an unseren Süsskirschen - unser Imker total entäuscht und meine Familie total begeistert - Honig mit einem kräftigen Kirschgeschmack!!! Das war aber (leider) ein Einzelfall.

Das mit den "Veterinärschnüffler" ist so gemeint, daß ich diesen zum Test gerne einlade, denn es kann nichts besseres passieren, daß das Mittel wirkt UND das Veterinar"amt" nichts dagegen tun kann. Wichtig ist dann vor allem, daß auch der Mitarbeiter die Anwesenheit bestätigt und auch, daß er keine Gesetze gegen die Anwendung hat.
Mit dieser Veröffentlichung ist ein "Veterinärschnüffler" (nicht bös gemeint das Wort) gebeten sich per PN bei mir zu melden.
Dieses hat für ALLE Imker und Hobbyimker Vorteile.
Wenn ich es dann auch wirklich schaffe, daß alles soweit klappt - dann geht es weiter - und noch schnell vorgegriffen, bevor jemand auf eine Idee des Geschäftsmodells kommt - ich verkaufe das Mittel nicht und derzeit stelle ich es auch nicht her - auch wenn es sehr einfach ist.
Beste Grüße von Norbert
 
Hallo Josef, hier muss ich doch nachfragen: auf meinem Grund darf weiden, wer will. Warum auf deinem nicht?
 
Ich denke es geht darum, dass ein Teil von Josefs Grundstück als Wald gewidmet ist.
Weidehaltung im Wald gilt dann als Waldverwüstung. Im manchen Gegenden gibt es sogenannte Waldweiden, da ist Weidehaltung erlaubt, aber nur dort.
 
Was Paul hier sagt trifft auf meine Anlage zu, so ist ein Drittel des Bienengartens als Wald gewidmet, hier ist jedwede Tierhaltung verboten, streng gesehen dürfen hier nicht einmal einige wenige Hühner gehalten werden.. Sind hierorts eh schon ausgerottet, Federviel wie Fasane und Rebhühner dürfen hier sehr wohl nach Larven und Raupen scheren. Mein Argument, Soay´s sind Wildtiere wie unser heimisches Rehwild wurde erst gar nicht beantwortet.

Josef
 
Ich behaupte nichts ohne Belege. 4 Jahre habe ich über das Rechtssystem gelernt, und weiß auch wie man sich erfolgreich wehren kann.
Also dann kommen wir mal zum Thema zurück... Das verdampfen von OX ist in der EU - und damit auch in diesem Land (mit verschiedenen Namen) erlaubt!!!
Warum also - und das habe ich Kai vor der Verhandlung auch schon geschrieben - nutzt Kai nicht die Informationen um sich auch rechtssicher zu wehren??? Das Verfahren ist bei Anwendung der folgenden Informationen eindeutig zu gewinnen!!!

Der Grundsatz - verstehe das System und verwende deren eigene Gesetze und Verordnungen gegen das System.
EU-Recht ist höherwertig und schlägt deutsches Recht.

Wo kann die Zulassung nachgelesen werden?
Hier:
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02010R0037-20180423
Hinweis auf Seite 4 Artikel 2 Abs. 2
Erwähnung namentlich auf Seite 57

Wenn nun das Gericht behaupten würde, es wäre in Deutschland nicht zugelassen, dann müßte das Gericht nicht nur behaupten sondern auch belegen, daß die Mitgliedschaft in der EU nicht besteht.

Vielleicht ist jemand so nett und lässt Kai diesen Text mal zukommen, denn mir hört er einfach nicht zu - ich bin für ihn einfach ein "Reichsbürger"..,. Traurig, denn ich bin ein aktiver Gegner von denen!
Es geht hier um jeden einzelnen von euch und unsere Bienen in diesem Grundsatzurteil, deshalb ist es auch so wichtig dieses Verfahren zu gewinnen, aber das wird mit einem Sachverständigengutachten nicht geschehen. Wenn das also nicht gewonnen wird, dann geht es vielleicht euch oder eurem Imkerkameraden an den Kragen. Das könnte Wellen schlagen, denn die da oben wollen nur eines - Das Geld - um (Staats)Recht geht das schon lange nicht mehr.
Sagt mir bitte gerne eure Meinung.
Beste Grüße an alle von Norbert
 
Das Problem von Kai (und aller Bedampfer in DE) ist nicht die Bedampfung an sich.
In Kai's Verfahren geht es nicht darum, ob er sublimiert, träufelt, vernebelt oder sonstwas mit der OXS macht.

Es geht darum, daß er einen nicht zugelassenen Stoff, vermutlich technisch reine Oxalsäuredihydrat, bei den Bienen anwenden möchte.
Die käuflich erwerbbare OXS in Pulverform ist idR technisch reine Oxalsäure und eben NICHT als Medikament zugelassen.
Denn es gibt in Deutschland kein OX-Pulver das für die Anwendung bei den Bienen zugelassen ist. Egal in welcher Form. Alles Zugelassene ist stets flüssig (soweit ich weiß).

Würde er mit seiner Oxalsäure eine Lösung zum Träufeln anrühren, wäre auch das nicht zugelassen! Weil es eben "nur" technisch reine Oxalsäure ist und keine zur Anwendung an den Bienen zugelassene Oxalsäure.

Verdampfen spielt dabei also (fast) keine Rolle.
Und damit ist jede Hoffnung, das Gerichtsverfahren würde eine Änderung in DE bringen und das Verdampfen zulassen, vergebens. Dazu müsste ein Gutachter feststellen, daß Oxalsäure äußerlich angewendet nicht als Arzneimittel angesehen werden kann.

Dann würde es nicht unter das AMG fallen und somit würde sich Kai nicht schuldig gemacht haben.
Aber ich befürchte das wird nicht passieren - und Kai ist nur zu raten, daß er es nicht auf die Spitze treibt sondern klein beigibt. Denn anderenfalls wird es für ihn möglicherweise eine sehr, sehr teure Sache, die ihn 10.000 Euro und mehr kosten wird.
Und das Risiko sollte er nicht eingehen, denn kein Imker wird ihm dann helfen, im Gegenteil! Spot und Hohn wären die Folge neben der finanziellen Katastrophe, außerdem wäre er damit vorbestraft. Und es würde die Illegalität der Bedampfung in DE noch stärken.

Das Ganze gilt ja auch für jeden, der zuhause in der Garage ein Dose Oxalsäure stehen hat mit der Absicht es an den Bienen an zu wenden...

Du schreibst auch vom EU-Recht. Ja, da ist Oxalsäure zugelassen zur Anwendung. Aber es wird nicht gesagt in welcher Form. Und außerdem ist in DE Oxalsäure ja auch zugelassen. Nur nicht das Verfahren.
Und EU-Recht gilt zwar EU-Weit, wird aber durch Landesrecht umgesetzt. Was ja schon der Fall ist: Oxuvar und Co sind zugelassen.


Servus

Nils
 
Hallo Nils
Vielen Dank für Deine Ausführungen.
Die Anwendungsart ist wirklich nicht das Thema - habe ich auch nicht geschrieben.
Es geht hier wirklich nur um Oxalsäure zugelassen ist wo es angewendet wird, ja oder nein.
Konzentrieren wir ins NUR darauf. Danach kommt die Anwendungsart,Mischung etc.
Versuchen wir das ganze - und ich bitte um eure Mitthilfe - mal nachzuvollziehen.
Jedes Gesetz - auch das AMG (Arzneimittelgesetz) muß einen räumlichen Geltungsbereich haben in dem jeder zweifelsfrei nachvollziehen kann wo dieses Gesetz gilt und angewendet wird. Ich bitte hier um eure Mithilfe, denn ich habe bisher noch keinen räumlichen Geltungsbereich finden können.
Wer von euch kann das finden???

Du schreibt in Abs 3. "keine zur Anwendung an den Bienen zugelassene Oxalsäure".
Das ist bereits mit der EU Zulassung widerlegt.
In der Zulassung wurde keine Einschränkung oder Angabe einer Mischung / Lösung / Konzentration getätigt.
Damit ist es in jedem Mischungsverhältnis zugelassen.
Es ist auch in jeder Anwendungart zugelassen.
Es gibt hier eindeutig keine Einschränkungen.
Siehe auch unter: "Sonstige Vorschriften (gemäß Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009)"

Abs. 4. da sehe ich schlechte Erfolgschancen - wo es doch in der EU als Arzneimittel zugelassen ist.

Letzter Abs. Du schreibst... EU Recht gilt weltweit... richtig. und damit darf es jeder in jeder Form Art und Weise verwenden.
noch Dein Zitat, letzter Absatz: "wird aber durch Landesrecht umgesetzt"
Genau das ist der Knackpunkt!!! EU - Recht ist höherwertig als Landesrecht.
Das Gericht muß diese Tatsache als Information vorgetragen bekommen und muß hierauf reagieren. Dann kann nämlich keiner sagen "davon haben wir nichts gewußt." Wenn das Gericht dann wissentlich gegen das EU-Gesetz ein Urteil fallen sollte, möchte ich nicht in der Haut des Richters stecken.

Auf jeden Fall werden alle aus diesem Verfahren lernen, jeder hat seine eigene Meinung dazu. Fehler die Hier gemacht werden, wird der nächste nicht mehr tun. So werden wir als Gemeinschaft stärker und Wissender als vorher.
Auf jeden Fall werde ich sowie der Aufruf da ist, eine finanzielle Unterstützung geben - ich bin als blutiger "Bienenlehrling" durch seine sehr informativen Videos wissend geworden - und wer weiß - vielleicht hätte ich sonst schon ein Volk verloren???
Mit drei Worten beschrieben: "Kai ist toll"
Beste Grüße

Meine Erfahrungen mit einem Gericht
Ich selber habe ein Gerichtsverfahren gegen meine Person in Hamburg gehabt. In wenigen Minuten war ohne Anwalt das Verfahren beendet. Der Richter konnte meine Fragen nicht beantworten und Beweise hat er sich standhaft geweigert vorzulegen. Damit meine Vorgehensweise nicht Schule macht, hat er mich freundlich gefragt ob ich mit einem Freispruch einverstanden wäre.
Damit möchte ich nur sagen: Wenn jemand weiß wie etwas geht, dann hört zu. Jeder entscheidet für sich selbst und steuert sein Leben.
 
Moin,
danke Norbert für Bemühungen, vielleicht findet man ja auch bei den Kuh Haltern einen Ansatz. Ich meine unser Hoffmann Michi hat mal erwähnt das Kälber technische Ameisensäure in die Milch gemischt bekommen, ob dies gängige Praxis ist und erlaubt ist weiß ich nicht. Wie kann dies dort zur inneren Anwendung erlaubt sein? Beides wäre ein technisches Mittel nicht unter dem Amg das eine äußerlich das andere sogar innerlich angewendet.
 
...
Aber ich befürchte das wird nicht passieren - und Kai ist nur zu raten, daß er es nicht auf die Spitze treibt sondern klein beigibt. Denn anderenfalls wird es für ihn möglicherweise eine sehr, sehr teure Sache, die ihn 10.000 Euro und mehr kosten wird.
Und das Risiko sollte er nicht eingehen, denn kein Imker wird ihm dann helfen, im Gegenteil! Spot und Hohn wären die Folge neben der finanziellen Katastrophe, außerdem ...
Kai hat schon eine große Anhängerschar (neudeutsch "Follower") um sich geschart, welche (da bin ich mir ziemlich sicher) ihn im Falle einer Niederlage großzügig unterstützen wird. Das wird also weniger das Problem sein.

Spott und Hohn werden ihm auch egal sein, denn er kommt sowieso aus einem anderen Lager als der traditionelle Verbandsimker und seine Anhänger werden auch nach einer etwaigen Niederlage seine Anhänger bleiben.

Ob er der gesamten Imkerschaft als solche einen Gefallen tut? Wenn das Strafverfahren eingestellt wird, mehr als das (inkl. Schulterklopfen von derzeitigen Zweiflern); wenn er verliert (oder auch einem Vergleich zustimmen muss), hilft das der Imkerschaft nicht (schadet ihr allerdings auch nicht, weil diejenigen "die es eh schon gewusst haben" nur betonen, dass sie sich von ihm immer schon distanziert haben und auch weiterhin distanzieren).

Schönen Tag,
Manny
 
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